1 Geltungsbereich
1.1
Die allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Angebote und für sämtliche Verträge der Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur mit ihren Kunden, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Leistung.
1.2
Soweit Verträge oder –angebote der Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor.
2 Vertragsgegenstand
2.1
Die Leistungen, die auf Grundlage dieser Vertragsbedingungen erbracht werden, erfolgen durch separate vertragliche Vereinbarungen.
2.2
Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Beratungsleistungen, des Auftragnehmers gelten als erbracht unabhängig davon, ob oder wann mögliche Schlussfolgerungen, Auswirkungen und Empfehlungen umgesetzt werden.
2.3
Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen bzw. nach Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen durch einen schriftlichen Bericht, der den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis der Leistung wiedergibt. Soll der Auftragnehmer einen umfassenden, schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden.
2.4
Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch.
3 Leistungserbringung
3.1
Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur wird in Abstimmung mit dem Kunden die vereinbarten Leistungen zu den im Angebot vereinbarten Terminen erbringen. Bei Hindernissen durch höhere Gewalt, Arbeitskämpfe und sonstige nicht von Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur zu vertretende Umstände verschieben sich die vereinbarten Termine angemessen - mindestens um die Dauer der hindernden Ereignisse. Als von Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur nicht zu vertretende Umstände gelten Verzögerungen, welche vom Auftraggeber zu vertreten sind, sowie Mängel der Leistung, welche im Verantwortungsbereich der Zuarbeit des Auftraggebers liegen, ferner höhere Gewalt, Streik u. ä. Umstände. Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur gerät nicht in Verzug, sofern die eingesetzten Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfallen, sofern der Einsatz anderer Mitarbeiter für Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur unzumutbar ist.
3.2
Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, werden die geschuldeten Leistungen von Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur in dem Maße, wie dies für deren ordnungsgemäße Erledigung erforderlich ist, beim Kunden, ansonsten bei Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur durchgeführt.
3.3
Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter eingesetzt oder ausgetauscht werden. Auch ist Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur nach vorheriger schriftlicher Anzeige gestattet, sorgfältig ausgewählten Subunternehmern die Durchführung von geschuldeten Vertragsleistungen zu übertragen.
3.4
Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur schuldet für seine Dienst- und Beratungsleistungen ein Bemühen für die Rechtzeitigkeit und Eignung. Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur übernimmt keine Verantwortung für den Eintritt eines mit dem Kunden vereinbarten Leistungserfolges.
3.5
Führt Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur Arbeiten im Betrieb des Auftraggebers durch, so stellt dieser angemessen ausgestattete Arbeitsräume unentgeltlich zur Verfügung.
4 Leistungsänderungen
4.1
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist.
4.2
Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand des Auftragnehmers oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere bei einer Erhöhung der Vergütung und / oder einer Verschiebung der Termine. Soweit nichts anderes vereinbart ist, führt der Auftragnehmer in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.
4.3
Ist eine umfangreiche Prüfung des Mehraufwandes notwendig, kann der Auftragnehmer eine gesonderte Beauftragung hierzu verlangen.
4.4
Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Protokolle über diesbezügliche Besprechungen oder den Projektsachstand werden dem gerecht, sofern sie von den Bevollmächtigten beider Seiten unterzeichnet sind.
5 Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1
Der Kunde stellt Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur die im Rahmen der Beratung und für die Dienstleistungen erforderlichen Informationen und Dokumente rechtzeitig sowie kostenlos zur Verfügung.
5.2
Der Kunde ist verpflichtet, Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur - soweit erforderlich - nach besten Kräften bei den im Leistungsverzeichnis/Angebot genannten Tätigkeiten zu unterstützen.
5.3
Auf Verlangen Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
5.4
Sofern von Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur geschuldete Tätigkeiten abzunehmen sind, hat der Kunde gegenüber Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur unverzüglich schriftlich die Abnahme zu erklären, sobald die von Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur zu erbringenden Tätigkeiten erbracht sind und keine wesentlichen Mängel aufweisen. Die Abnahme gilt im übrigen als erfolgt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erbringung der Leistung von Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur schriftlich die Gründe für die Verweigerung der Abnahme spezifiziert. Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, sofern der Kunde die von Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur erbrachten Leistungen in Benutzung nimmt.
5.5
Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der vereinbarten Tätigkeiten einen Verantwortlichen als Ansprechpartner für die die Dienstleistungen betreffenden fachlichen Fragen zu benennen. Dieser Ansprechpartner hat die Aufgabe die mit der Erbringung der Leistungen erforderlichen Auskünfte zu erbringen und/oder zusammenhängende Entscheidungen herbeizuführen.
5.6
Sofern der Kunde eine in Auftrag gegebene Leistung durch Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur nicht entgegennehmen kann, ist er bei Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis verpflichtet, spätestens 8 Werktage vor dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur schriftlich Mitteilung zu machen; anderenfalls ist Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur berechtigt , die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur kein oder ein geringerer als der geltend gemachte Schaden entstanden ist.
5.7
Der Kunde ist bei der Bestellung (Beauftragung) verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich seine für die Geschäftsabwicklung relevanten Daten ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist er verpflichtet, die geänderten Daten der Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so kann Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist verpflichtet, die durch ihn entstandenen Kosten (z.B. Anfahrt, Buchungskosten etc.) zu tragen, soweit sie durch sein Verschulden entstanden sind. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt.
5.8
Der Kunde ist verpflichtet Termine mit Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur wenigsten 5 bis 10 Arbeitstage vor Leistungserbringung zu vereinbaren. Werden vereinbarte Termine durch den Auftraggeber ohne rechtzeitige Benachrichtigung von Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur nicht wahrgenommen, kann Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur tatsächlich entstandene Kosten abrechnen und vereinbarte Leistungen in Rechnung stellen.
6 Datensicherung
Der Kunde verpflichtet sich - soweit aufgrund der vertraglich geschuldeten Leistung erforderlich - vor Aufnahme einer Tätigkeit und regelmäßig während der Tätigkeit von Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur an der Hard- und Software Datensicherungen entsprechend seinen betrieblichen Anforderungen durchzuführen. Die Datensicherung umfasst die gesamten Daten, Strukturen und eingesetzten Programme.
7 Urheberrechte und Nutzungsrechte
7.1
An allen Arbeitsergebnissen (Beratung, Dienstleistungen, Dokumentationen, Berichten, etc.) bestehen Urheberrechte ausschließlich für Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur.
7.2
Anleitungen, Dokumentationen und sonstige Schriftstücke, die Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur im Rahmen der Vertragserfüllung erstellt, sind dem Kunden auf Anforderung in Kopie zur vertragsmäßigen Verwendung für eigene
Zwecke zu überlassen, sofern die als Gegenleistung geschuldete Vergütung jeweils bezahlt wird. Der Kunde ist dabei verpflichtet, bestehende gesetzliche Schutzrechte zu beachten.
7.3
Dem Kunden ist es nicht gestattet, von Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur im Rahmen der Vertragserfüllung erhaltene Unterlagen außer für eigene unternehmensinterne Zwecke zu vervielfältigen. Eine Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur gestattet.
8 Geheimhaltung/Datenschutz
8.1
Beide Parteien verpflichten sich vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 7.3. auch über das Vertragsende hinaus gegenseitig, alle Informationen, die im Zuge der Vertragserfüllung und gegebenenfalls spätere Ergänzungen oder Erweiterungen ausgetauscht werden, ausschließlich für vorgesehene Zwecke des Vertrages zu verwenden. Die Vertragsparteien sind nicht berechtigt, diese Informationen zu anderen als zu den soeben genannten Zwecken zu nutzen oder diese Informationen nicht vertragsbeteiligten Dritten zugänglich zu machen. Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die die andere Vertragspartei nachweisbar von Dritten erhalten hat, ohne zur Geheimhaltung verpflichtet zu sein oder die öffentlich bekannt sind.
8.2
Beide Parteien verpflichten sich weiter gegenseitig, sämtliches überlassenes Vertragsmaterial und alle Aufzeichnungen, die im Zuge der Vertragserfüllung ausgetauscht werden, zuverlässig gegenüber dem unberechtigten Zugriff von Mitarbeitern oder Dritten so zu verwahren, wie dies mit eigenen schutzwürdigen Dokumenten und Unterlagen geschieht. Art und Umfang der dazu getroffenen organisatorischen Maßnahmen kann jede Vertragspartei von der anderen dokumentiert verlangen.
8.3
Die Erstellung von Kopien der schriftlichen Unterlagen ist ebenso zu dokumentieren wie deren Verbleib.
8.4
Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur und dem Kunden ist es vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung gestattet, die jeweils andere Partei als Referenzvertragspartner zu benennen und hierzu auch dessen Logo zu verwenden.
9 Vergütung und Zahlungsbedingungen
9.1
Die Höhe der Vergütung und die Zahlungsbedingungen im Einzelnen sind im Angebot festgehalten. Alle Forderungen Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur für erbrachte Dienstleistungen vorbehaltlich anderer Vereinbarungen werden mit Rechnungseingang fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar.
9.2
Soweit bei Verträgen nach Aufwand abgerechnet wird, gilt die jeweils aktuelle Preisliste von Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur. Bei Verträgen, die im letzten Quartal eines Jahres abgeschlossen werden, gelten die vereinbarten Preise auch für das folgende Jahr.
9.3
Alle Preise von Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur verstehen sich ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur neben der normalen Vergütung Anspruch auf Ersatz der Auslagen. Gerät der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, ist Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung von höheren Zinsen oder eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden ist es gleichzeitig gestattet einen geringeren Schaden von Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur nachzuweisen. Zahlungsverzug tritt dabei entweder durch Mahnung nach Fälligkeit oder ohne Mahnung 30 Tage nach Rechnungseingang ein.
9.4
Im Falle wesentlicher vom Kunden veranlasster Änderungen der Leistungsvorgaben sind die Vereinbarung und Vergütung der geänderten Leistung entsprechend anzupassen.
9.5
Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur berechtigt, die Arbeiten solange auszusetzen, bis diese Forderungen erfüllt sind.
9.6
Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.
10 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
10.1
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder diese durch Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur anerkannt wurden.
10.2
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf gleichen Vertragsverhältnissen beruht.
11 Mängelansprüche
11.1
Bei Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur erbrachten Vertragsleistungen, die den dienstvertraglichen Bestimmungen unterliegen, schuldet Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur keine Mangelbeseitigung.
11.2
Soll Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur zusätzlich durch ihre Beratungen und/oder Dienstleistungen sicherstellen, dass entsprechende Systemeinrichtungen und Funktionen planmäßig erfolgen, verpflichtet sich Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur zum Eintritt des vertraglich vereinbarten Leistungserfolges. In diesem Falle hat Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur bei Vorliegen eines mangelbehafteten Werkes auf das Nacherfüllungsbegehren des Kunden das Wahlrecht, den Mangel zu beseitigen oder ein neues Werk herzustellen.
11.3
Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur leistet Mangelbeseitigung für einen Zeitraum von einem Jahr ab Leistungsabnahme.
11.4
Im Falle der Verweigerung der Nacherfüllung, ihres zweimaligen Fehlschlagens oder ihrer Unzumutbarkeit für den Kunden, hat dieser das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen und/oder bei Einhaltung der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen die geschuldete Vergütung zu mindern oder vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten sowie Schadenersatz statt Erfüllung zu verlangen.
11.5
Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur ist berechtigt, die Nacherfüllung unbeschadet der Rechte aus Paragraph 275 Abs. 2 und 3 BGB zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten erfolgen kann.
11.6
Der Rücktritt ist zulässig, sofern es sich um eine von Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur zu vertretende erhebliche Pflichtverletzung handelt. Zum Rücktritt vom Vertrag - soweit der Rücktritt nicht gesetzlich ausgeschlossen ist - oder zur Minderung der vereinbarten Vergütung ist der Kunde erst nach erfolglosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Frist zur Nacherfüllung berechtigt, es sei denn, die Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.
11.7
Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur ist auch nach Ablauf einer vom Kunden gesetzten Nacherfüllungsfrist zur Erfüllung der geschuldeten Leistung berechtigt, sofern der Kunde noch nicht gegenüber Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur den Rücktritt erklärt hat.
11.8
Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur kann die Nacherfüllung davon abhängig machen, dass die vereinbarte Vergütung mindestens zu 50% oder zu einem unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teil gezahlt wird.
11.9
Für etwaige Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gelten die Bestimmungen der Ziffer 11.
11.10
Geringfügige Mängel oder leichte Fehler unterliegen der Nachbesserung durch Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur und berechtigen nicht zur Zurückbehaltung oder vorläufigen Kürzung der Zahlung.
12 Haftungs- und Verjährungsbegrenzungen
12.1
Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur haftet im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen und außervertraglichen Pflichtverletzung auch bei einer mangelhaften Lieferung, unerlaubten Handlung und Produzentenhaftung - vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen - auf Schadenersatz und Aufwendungsersatz
a)
im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur ohne Begrenzung der Höhe;
b)
für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht/Kardinalpflicht). Die Haftung ist dabei für jeden einzelnen Schadensfall auf die Höhe des bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schadens beschränkt.
12.2.
Für Verzögerungsschäden Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur bei leichter Fahrlässigkeit in Höhe von bis zu 5 (fünf) % der vertraglichen Vergütung.
12.3
Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und vollständiger Anfertigung von Sicherungskopien der gesamten Daten, Strukturen und Programme gemäß Ziffer 5 dieser Vertragsbedingungen eingetreten wäre.
12.4
Die Haftung für das Fehlen einer übernommenen Garantie wegen Arglist, nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
12.5
Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr ab Leistungserbringung an den Kunden bzw. ab Abnahme; im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Verjährungsbegrenzung gilt nicht bei vorsätzlichem Handeln sowie in den Fällen der Ziffer 11.4. Etwaige gesetzliche Hemmungs- und Unterbrechungstatbestände bleiben unberührt.
12.6
Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden i. S. vorstehender Haftungsregelungen unverzüglich gegenüber Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur schriftlich anzuzeigen oder von Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur aufnehmen zu lassen, so dass Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur möglichst frühzeitig informiert ist und eventuell gemeinsam mit dem Kunden noch Schadensminderung betreiben kann.
13 Vertragslaufzeit und Kündigung
13.1
Sofern die geschuldete Vertragsleistung sich nicht in einem einmaligen Leistungsaustausch erschöpft, beginnt der Vertrag an dem vereinbarten Zeitpunkt zu laufen und läuft auf unbestimmte Zeit, soweit in dem Angebot nichts anderes vereinbart ist.
13.2
Bei Verträgen, die keinen einmaligen Leistungsaustausch vorsehen, kann jede Vertragspartei vorbehaltlich einer anderen Regelung diesen Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung bleibt unberührt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
13.3
Im Falle einer wirksamen Kündigung wird die Vergütung wie folgt geregelt: Für die bis dahin erbrachten Leistungen wird die volle Vergütung fällig. Für die in Folge der vorzeitigen Beendigung nicht zu erfüllenden Leistungen entfällt der Vergütungsanspruch.
14 Schriftform
14.1
Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformerfordernis. Sofern der Geschäftsführer, Prokurist oder Handlungsbevollmächtigte von Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur nicht seine/ihre schriftliche Zustimmung erteilt/erteilen, sind Erklärungen im Sinne von Satz 1 von den übrigen Mitarbeitern nicht verbindlich.
14.2
Die Verwendung von E-Mails genügt dem Schriftformerfordernis, sofern der jeweilige Eingang an den Absender rückbestätigt wird.
15 Abwehrklausel
15.1
Es gelten die Bestimmungen dieses Vertrages. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter sind nur gültig, wenn Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmt.
15.2
Sofern der Kunde damit nicht einverstanden ist, muss er Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur sofort schriftlich darauf hinweisen. Für diesen Fall behält sich Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur vor, das Angebot zurückzuziehen, ohne dass Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widerspricht Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur hiermit ausdrücklich.
16 Abtretung
Ansprüche aus den diesen Vertragsbedingungen zugrunde liegenden Verträgen kann der Kunde nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur abtreten.
17 Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist diejenige Stelle, die vertraglich als Erfüllungsadresse vereinbart ist, im Zweifel Fürth. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Ort, der in der Rechnung angegebenen Zahlstelle.
18 Anwendbares Recht/Gerichtsstand
18.1
Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18.2
Gerichtsstand ist für beide Vertragsparteien Fürth. Lösungs|werk Internetagentur & Werbeagentur ist jedoch berechtigt, nach ihrer Wahl eigene Ansprüche am Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
19 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne dieser Bedingungen - gleich aus welchem Grunde - unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke tritt eine angemessene zulässige Regelung, die die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingung gewollt haben würden, hätten sie die Unwirksamkeit der Lücke bedacht.
